Kopfbereich mit Lankreis-Wappen

Navigation.


[ nach oben [Pos1]]

Aktuelles
Themen rund um das Versorgungsamt.

 

  1. Parkerleichterungen gelten auch über Baden-Württemberg hinaus
  2. Gebärdensprach-Filme zu »Jobs ohne Barrieren« des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung.
  3. Informationen zum Thema Behinderung und Alterserkrankungen des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung.
  4. Gesundheitsreform . Chronikerregelung und Krankentransport-Richtlinien verabschiedet
  5. Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  6. Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg, vertreten durch das Versorgungsamt Heidelberg erhält den BIENE-Award in Silber
  1. Parkerleichterungen gelten auch über Baden-Württemberg hinaus.

    Die Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen gelten durch gegenseitige Anerkennung auch in den Bundesländern:

    • Bremen

    • Hessen

    • Mecklenburg-Vorpommern

    • Nordrhein-Westfalen

    • Rheinland-Pfalz

    • Saarland

    • Schleswig-Holstein

    • Thüringen

    Der Antrag auf Parkerleichterung ist bei der für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu stellen.


    07.12.2006

    * nach oben
  2. Gebärdensprach-Filme zu »Jobs ohne Barrieren« des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung..

    Neu im Internetangebot des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung sind Gebärdensprach-Filme des Angebotes »Jobs ohne Barrieren«

    Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Service-und-Beratung/gebaerdensprachvideos.html.


    09.08.2006

    * nach oben
  3. Informationen zum Thema Behinderung und Alterserkrankungen des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung..

    Neu im Internetangebot des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung ist das Angebot "Jobs ohne Barrieren". Es informiert über die neue Initiative, die das Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung zusammen mit seinen Partnern - Integrationsämtern, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und weiteren Organisationen - gestartet hat. Mit der Initiative "job" soll - auch in wirtschaftlich und konjunkturell schwierigen Zeiten - erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen ihre Chance auf Teilhabe auf dem Ausbildungsmarkt und im Arbeitsleben besser realisieren können sowie dass die betriebliche Prävention zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit gestärkt wird.

    Weitere Informationen finden Sie unter http://www.jobs-ohne-barrieren.de.


    10.07.2006

    * nach oben
  4. Gesundheitsreform
    Chronikerregelung und Krankentransport-Richtlinien verabschiedet.

    Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.01.2004 die Richtlinie zur Definition "schwerwiegende chronische Krankheiten" und die Änderungen der "Krankentransport-Richtlinien" beschlossen.

    Danach gelten als schwerwiegend chronisch krank, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

    • Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60. ­

    • Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 30 Bundesversorgungsgesetz oder mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.

    • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.

    • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

    Inhalt der neu gefassten Krankentransport-Richtlinien ist, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die

    • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blind) oder "H" (hilflos) haben oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.

    Weiterhin sind die Voraussetzungen für eine Verordnung und Genehmigung:

    Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
    Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden.

    Quelle: Pressestelle des gemeinsamen Bundesausschuss


    29.01.2004

    * nach oben
  5. Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

    Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor


    Mit dem neuen "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" sollen Arbeitgeber motiviert werden, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, betriebliche und innerbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren.


    26.01.2004

    * nach oben
  6. Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg, vertreten durch das Versorgungsamt Heidelberg erhält den BIENE-Award in Silber.

    Symbol des BIENE-Wettbewerbs Am Abend des 3. Dezember 2003 hat die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen in Berlin die besten barrierefreien Internetseiten Deutschlands mit dem Neue Seite. BIENE-Award ausgezeichnet.

    Mehr als 170 Bewerber hatten sich in den Kategorien Wissenschaft und Forschung, E-Government, E-Commerce, Kultur und Gesellschaft und Medien einem aufwändigen Testverfahren unterworfen. Nach Praxistests durch Menschen mit Behinderungen und einer Beurteilung von Inhalten und Design durch eine Jury konnten nun Internetangebote prämiert werden, die durch ihre Zugänglichkeit und die dargebotenen Inhalte vorbildlich sind.

    Wie hoch die Messlatte gelegt war, zeigt sich daran, dass die Hälfte der möglichen Auszeichnungen nicht vergeben wurden.

    Die Verleihung des BIENE-Award in Silber hat nun bestätigt, dass die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg, vertreten durch das Versorgungsamt Heidelberg mit der bereits im November 2002 erfolgten barrierefreien Umgestaltung seiner Website den richtigen Weg eingeschlagen hat.

    Da das erforderliche Know-How durch einen eigenen Mitarbeiter sichergestellt werden kann, ist gewährleistet, dass die Anstrengungen zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes im World Wide Web fortgesetzt werden.

    Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen die Bedürfnisse der Menschen, die sich über das Medium Internet rat- und hilfesuchend an das Versorgungsamt wenden.


    08.12.2003

    * nach oben

Impressum         | Startseite |   Mail |   Sitemap |   Index |   Hilfe |         nach oben

Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald
Versorgungsamt

Validiertes XHTML und CSS