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Das Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Informationen
zur Kriegsopferversorgung im Überblick:

  1. Anspruchsvoraussetzungen.
  2. Leistungen.

Auf ein Wort.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei ihrer Gründung als eines ihrer größten Probleme die Versorgung der Opfer des 2. Weltkrieges zu bewältigen. Dabei ging es nicht nur um die beschädigten Soldaten, die Witwen und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hatte. Diese Aufgabe ist auch heute noch zu erfüllen.

Das Bundesversorgungsgesetz verkörpert den Anspruch auf Versorgung und legte damit den Grundstein für eine umfassende soziale Absicherung der Opfer des Krieges. Es ist seit seinem Inkrafttreten (01.10. 1950) bis heute ständig geändert und ergänzt worden. Die Änderungen haben im wesentlichen Leistungsverbesserungen gebracht.

Das BVG hat sich im Laufe seiner über 50jährigen Geschichte zum Leitgesetz des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) entwickelt. Es findet heute unter anderem Anwendung auf alle weiteren Nebengesetze des Sozialen Entschädigungsrechts. Das BVG hat damit eine Bedeutung erlangt, die weit über die Versorgung der Opfer der Weltkriege hinaus reicht.




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