Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Sie umfaßt insbesondere:
Bitte beachten Sie die Beispielfälle aus der Praxis mit Leistungsberechnung.
Hinweis:
Sach- und Vermögensschäden (mit Ausnahme für am Körper getragene Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz) werden nicht erstattet; ebenso wird kein Schmerzensgeld gezahlt.