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Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Umfang der Leistungen:

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Sie umfaßt insbesondere:

Bitte beachten Sie die Beispielfälle aus der Praxis mit Leistungsberechnung.

Hinweis:

Sach- und Vermögensschäden (mit Ausnahme für am Körper getragene Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz) werden nicht erstattet; ebenso wird kein Schmerzensgeld gezahlt.



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